Brasilianer, die mit italienischen Staatsbürgern verheiratet sind, sollten sich eines neuen Gesetzes bewusst sein, das den Zugang zu Italienische Staatsbürgerschaft durch Heirat. Der Vorschlag wurde im April vorgelegt und wartet noch auf die Prüfung durch den Senat.
Derzeit kann jeder, der mit einem Italiener verheiratet ist, nach zwei Ehejahren die italienische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn er in Italien lebt, bzw. nach drei Jahren, wenn er im Ausland lebt. Hat das Paar Kinder, halbiert sich die Frist.
Der Antrag muss über die Website des Innenministeriums gestellt werden. Dokumente wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Führungszeugnis und Nachweis über das Niveau B1 in Italienisch müssen vorgelegt werden.
Der Prozess kann zwei bis drei Jahre dauern. Der Gesetzentwurf DDL 1450 sieht jedoch eine Verlängerung dieser Frist auf vier Jahre vor. Außerdem soll verhindert werden, dass Ehepartner, die außerhalb Italiens leben, die italienische Staatsbürgerschaft beantragen können.
Im März hatte die Regierung von Premierministerin Giorgia Meloni bereits verschärfte die Regeln für Anträge auf Staatsbürgerschaft durch Abstammung – ius sanguinis. Nun geht es darum, den Weg auch für Einbürgerung durch Heirat.
Um in Kraft zu treten, muss der Vorschlag vom Repräsentantenhaus und vom Senat genehmigt werden.
In diesem Moment, Die Debatte über das Projekt hat noch nicht begonnen im Ausschuss (kann hier verfolgt werden)Daher kann es noch zu Änderungen oder Verzögerungen kommen, aber da die Regierung über die Mehrheit verfügt, ist es möglich, dass es schnell vorangeht, sobald es auf der Tagesordnung steht.

Experten weisen darauf hin, dass Anträge, die vor der Änderung gestellt wurden, den alten Regeln unterliegen. Wer die Voraussetzungen bereits erfüllt, sollte sich daher jetzt bewerben, um die neue Einschränkung oder längere Wartezeiten zu vermeiden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der italienischen Staatsbürgerschaft durch Heirat
1. Überprüfen Sie die Hochzeitszeit
Sie müssen mindestens 2 Jahre Ehe wenn Sie in Italien leben oder 3 Jahr wenn Sie im Ausland wohnen. Wenn das Paar gemeinsame Kinder hat, verkürzt sich die Frist um die Hälfte.
2. Sammeln Sie die erforderlichen Dokumente
Die wichtigsten erforderlichen Dokumente sind:
- Geburtsurkunde vom Antragsteller (mit beglaubigter Übersetzung ins Italienische);
- Hochzeitsurkunde in Italien transkribiert;
- Polizeiliches Führungszeugnis die Länder, in denen der Antragsteller in den letzten 10 Jahren gelebt hat;
- Nachweis über Italienischkenntnisse (Niveau B1 oder höher).
3. Übersetzungen und Legalisierungen vornehmen
Ausländische Dokumente müssen Handouts (Haager Übereinkommen) und offiziell ins Italienische übersetzt.
4. Greifen Sie auf das Portal des Innenministeriums zu
Die Bestellung erfolgt online über die Website Innenministerium (https://portaleservizi.dlci.interno.it/). Sie müssen ein Login erstellen, das elektronische Formular ausfüllen und alle Dokumente anhängen.
5. Zahlen Sie die Gebühr
Derzeit wird eine Gebühr erhoben Gebühr von 250 Euro pro Bestellung. Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug (Bollettino) oder Überweisung wie im Portal angegeben.
6. Warten Sie auf die Analyse
Die Analyse erfolgt durch örtliches Rathaus (Präfektur), wenn der Antragsteller in Italien lebt, oder bei Konsulat Italienisch, wenn Sie im Ausland wohnen. Die offizielle Frist ist bis 3 Jahre, aber durch den Gesetzentwurf DDL 1450 könnte diese Frist auf 4 Jahre verlängert werden.
7. Verfolgen Sie den Fortschritt
Nach der Einreichung können Sie den Fortschritt direkt im Portal verfolgen. Sollten noch offene Fragen bestehen, kann das Ministerium oder Konsulat zusätzliche Dokumente anfordern.
