Ein Urteil des Gerichtshofes RomaDas am 2. April 2025 erlassene Gesetz bekräftigte die Verpflichtung italienischer Konsulate, für im Ausland adoptierte Minderjährige eine Staatsbürgerschaftsurkunde auszustellen, sofern die Adoption in Italien ordnungsgemäß übertragen wurde.
Der Fall betraf einen Italienischer Staatsbürger durch Einbürgerung, wohnhaft in Pratola Peligna, in der Provinz L'Aquila, aber wohnhaft in Tunesien. Sie erwirkte vor dem Gericht in Sousse, Tunesien, einen Adoptionsbeschluss für ihren ausgesetzten Neffen.
Die ausländische Entscheidung wurde auf Grundlage der Artikel 64, 65 und 66 des Gesetzes Nr. in das Zivilregister von Pratola Peligna übertragen. 218/1995, ein Gesetz, das das italienische internationale Privatrecht regelt. Damit erkannte die Gemeinde die Gültigkeit des Urteils an und erklärte die Italienische Staatsbürgerschaft des Minderjährigen, wie in Artikel 3 des Gesetzes Nr. 91/1992 vorgesehen.
Da der Minderjährige im Ausland wohnt, obliegt es dem Außenministerium, über die örtliche italienische Botschaft die Staatsbürgerschaftsurkunde gemäß Artikel 16 des Dekrets Nr. 572/1993 und den Artikeln 10 und 11 des Gesetzesdekrets Nr. 71/2011 auszustellen.
Trotz Vollständigkeit der Unterlagen und mehrerer Anfragen stellte die italienische Botschaft in Tunesien das Dokument nicht aus. Vor diesem Hintergrund legte die Familie, vertreten durch die Rechtsanwälte Arselinda Shoshi und Admira Beqiraj, Berufung vor Gericht ein.
Erst nach der gerichtlichen Vorladung stellte die Botschaft die Bescheinigung aus. Das Gericht betrachtete die Forderung als erfüllt und schloss das Verfahren ab, nutzte jedoch die Gelegenheit, zwei grundlegende Punkte zu betonen: die Gültigkeit der Übertragung der ausländischen Adoption und die konsularische Verpflichtung zur Anerkennung der Staatsbürgerschaft wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Satz (Nr. 5058/2025) bekräftigt, dass die Italienische Staatsbürgerschaft Dies ist automatisch die Folge der rechtskräftigen Adoption und die Konsulate können es nicht versäumen, dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.
