Das Verwaltungsgericht der Region Latium (TAR) wird am Mittwoch, den 14. Januar, seine zweite Anhörung zu der Beschwerde gegen die Rechtmäßigkeit des Rundschreibens Nr. 26185 abhalten. Das Dokument wurde am 28. Mai 2025 vom italienischen Innenministerium herausgegeben.
Das Rundschreiben schuf die Kategorie. „Italienischer Staatsbürger aufgrund gesetzlicher Bestimmungen“ Für Minderjährige, die außerhalb Italiens geboren wurden. Der Prozess unter Vorsitz von Richterin Antonietta Giudice wird von italienischen Gemeinschaften im Ausland aufmerksam verfolgt. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf die Anerkennung der Staatsbürgerschaft für Kinder von im Ausland geborenen Italienern haben.
Der Rechtsstreit begann nach Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 74 (Tajani-Dekret) im Mai 2025. Dieses Gesetz änderte das Gesetz Nr. 91/1992 und hob die automatische Anerkennung bestimmter im Ausland geborener Kinder auf. Die neue Regelung sieht eine formelle Erklärung der Eltern vor.
Die Beschwerde wurde vom Amt eingelegt Studio Legale Pinelli Schifani & Caronia im Namen von Konföderation der Italiener in der Welt (CIM), und die erste Anhörung fand am 12. November des vergangenen Jahres statt. Die Einrichtung behauptet, dass der Verwaltungstext Verpflichtungen schafft, die im ursprünglichen Gesetz nicht vorgesehen waren.
Anwalt Giuseppe Pinelli erklärte, der Richter habe um weitere Klarstellungen bezüglich der Zuständigkeit und des Interesses des Verbandes an dem Fall gebeten. Laut Pinelli werden diese Punkte in der Anhörung am kommenden Mittwoch erörtert.
Die Verteidigung argumentiert, dass der Begriff „Gesetzesvorteil“ im Gesetzestext nicht vorkommt. Die Berufung verweist zudem auf mögliche Verfassungsverletzungen, etwa ungleiche Behandlung. Ein weiterer strittiger Punkt ist die rückwirkende Anwendung der Regelungen auf Fälle, die vor Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 74 vorlagen.
Das Gericht kann die Berufung abweisen, dem Antrag teilweise stattgeben oder den Fall an das Verfassungsgericht verweisen. Gerichte in Turin und Mantua haben dieses Verfahren zur Vorlage an das Verfassungsgericht bereits übernommen.
























































