Diesen Samstag, den 26. April, und nächsten 3. Mai organisieren Nachkommen von Italienern Proteste in São Paulo und Romabzw. gegen die Gesetzesdekret 36 / 2025. Das Gesetz, das derzeit vom italienischen Parlament behandelt wird, beschränkt die Staatsbürgerschaft durch Abstammung auf die zweite Generation, die außerhalb Italiens geboren wurde.
In São Paulo findet die Demonstration um 10 Uhr statt, Mailänder Stadtplatz, im Viertel Jardim Lusitania. Der Standort wurde aufgrund seines symbolischen Wertes ausgewählt. Schätzungsweise leben in Brasilien rund 30 Millionen Menschen italienischer Abstammung. Die Hauptstadt São Paulo gilt als die größte „italienische Stadt“ außerhalb Italiens.
Zu den Organisatoren gehört Walter Fanganiello Maierovitch, Jurist und Präsident des Giovanni Falcone Instituts. Ihm zufolge „greift das Dekret in ein historisch anerkanntes Recht ein, indem es die Staatsbürgerschaft auf die zweite im Ausland geborene Generation beschränkt.“
Der dringend vorgelegte Text unterbindet die unbegrenzte Weitergabe von Italienische Staatsbürgerschaft jure sanguinis – durch Blutsrecht. Dem Vorschlag zufolge erlischt das Recht für Nachkommen, die den Prozess noch nicht eingeleitet haben, automatisch.
Demonstration in Rom findet am 3. Mai statt
In Italien geht die Mobilisierung weiter. Am 3. Mai KapitolplatzAuf Roma, wird die Demonstranten empfangen. Ziel ist es, die Auswirkungen der Maßnahme insbesondere auf junge Menschen italienischer Abstammung anzuprangern, die den Prozess der Anerkennung ihrer Staatsbürgerschaft noch nicht beginnen konnten.
Antonella Nediani, eine italienisch-argentinische Anwältin und Einwohnerin von Faenza, ist eine der Anführerinnen des Protests. Sie warnt vor der Gefahr, Hunderttausende Menschen mit historischen Bindungen an Italien auszuschließen. „Es ist ein Geburtsrecht, kein Privileg“, sagt er.
Zu den am stärksten kritisierten Punkten zählen der automatische Verlust des Anspruchs für diejenigen, die den Antrag noch nicht gestellt haben, die Voraussetzung, dass der Elternteil vor der Geburt des Kindes zwei Jahre lang in Italien gelebt haben muss, und die Erhöhung der Antragsgebühr auf 700 Euro.
Nediani argumentiert, dass das Dekret „schwerwiegende Mängel in Bezug auf die Verfassungswidrigkeit“ aufweise. Für sie bedeutet die Verweigerung der Anerkennung, einen Teil der Migrationsgeschichte des Landes auszulöschen. „Das Recht auf Staatsbürgerschaft ist Teil der italienischen Identität. Es kann nicht geleugnet oder geschwächt werden“, argumentiert er.