„Es ist schwer zu erklären, warum für die Einbürgerung ein digitales und barrierefreies Modell gewählt wurde, während für die Staatsbürgerschaft durch Abstammung (jure sanguinis) der entgegengesetzte Weg eingeschlagen wird“, sagt Rechtsanwalt Salvatore Aprigliano in einem Kommentar zu den jüngsten Entwicklungen. Reform vom italienischen Senat gebilligt was den Prozess der Anerkennung der Staatsbürgerschaft durch Abstammung verändert.
Das am 14. Januar verabschiedete Dekret sieht die Einrichtung einer zentralen Stelle im Außenministerium in Rom vor, die Anträge auf Einbürgerung durch Abstammung (jure sanguinis) von im Ausland lebenden Erwachsenen bearbeitet. Diese Maßnahme ist Teil von… Gesetzesentwurf Nr. 1683 und markiert einen bedeutenden Wandel im administrativen Umgang mit dem Thema.
Zu den wichtigsten Punkten der Reform gehört die Einführung einer jährlichen Obergrenze für den Eingang neuer Anträge, die mindestens die nächsten fünf Jahre gilt. Auch die Bearbeitungsdauer wurde verlängert und beträgt nun bis zu 36 Monate.
Laut Aprigliano führt die Reform zu praktischen und rechtlichen Hindernissen für die Ausübung eines Rechts, das seit über einem Jahrhundert anerkannt ist.
Die neue Verordnung sieht eine Übergangsphase bis 2029 vor, in der Anträge weiterhin bei den Konsulaten eingereicht werden können. Allerdings wird auch hier eine jährliche Obergrenze gelten, die sich nach der Anzahl der im Vorjahr bearbeiteten Anträge richtet. Nach Ablauf dieser Frist müssen alle Anträge direkt an die neue zentrale Stelle gerichtet werden. in Rom.
Der Experte weist zudem auf einen Rückschlag im Verfahrensablauf hin. Während der Einbürgerungsantrag vollständig digital gestellt wird, erfordert die Anerkennung durch Abstammung (jure sanguinis) erneut die physische Einreichung von Originaldokumenten. „Die Folge ist, dass diejenigen, die den administrativen Weg nicht nutzen können, gezwungen sein werden, den Rechtsweg zu beschreiten“, sagt er.
Ein Vergleich der beiden Modelle offenbart einen deutlichen Unterschied. Die Einbürgerung von Ausländern, die seit mehr als zehn Jahren in Italien leben, erfolgt vollständig online, mit einheitlichem Zugang und ohne Terminvereinbarung. Die Einbürgerung durch Abstammung hingegen ist weiterhin mit langen Wartezeiten, Warteschlangen in den Konsulaten und nun einem noch bürokratischeren Verfahren verbunden.
Die italienische Rechtsprechung hat bereits Praktiken verurteilt, die das Verfahren zur Anerkennung der Staatsbürgerschaft unangemessen in die Länge ziehen oder unzugänglich machen. Durch die Zentralisierung in Rom, die Pflicht zur postalischen Einreichung und die neuen Fristen ist mit einem erheblichen Anstieg der Klagen zu rechnen.
„Diese Reform beseitigt den Engpass nicht. Sie verlagert ihn lediglich von den Konsulaten an eine zentrale Stelle“, warnt Aprigliano. Seiner Ansicht nach schafft das System ein Ungleichgewicht, das zu einer neuen Welle von Streitigkeiten führen und Millionen von Nachkommen italienischer Einwanderer weltweit betreffen könnte.

























































