Das italienische Verfassungsgericht wird innerhalb von zwei Monaten entscheiden. am 11. MärzDie Frage ist, ob das sogenannte Tajani-Dekret, das nun Gesetz ist, mit der Verfassung des Landes vereinbar ist. Das Gesetz gilt als das restriktivste, das jemals auf die Anerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung angewendet wurde. (iure saguinis).
Die Entscheidung könnte den Verlauf Tausender laufender Verfahren verändern und die Rechte von Nachkommen italienischer Einwanderer weltweit unmittelbar beeinträchtigen. Das Gesetz wurde kritisiert, weil es den Zugang zur Staatsbürgerschaft einschränkt und rückwirkende Auswirkungen auf bereits eingeleitete Verfahren hat, beispielsweise für Personen, die in Konsularwarteschlangen warten.
Was auf dem Spiel steht
Im Prozess soll geklärt werden, ob die von der italienischen Regierung auferlegten Beschränkungen gegen grundlegende Verfassungsprinzipien verstoßen. Zum Verteidigungsteam gehören die Juristen Benedetta Ballatore, Giovanni Bonato, Giovanni Caridi, Alfonso Celotto, Diego Corapi, Riccardo De Simone und Monica Lis Restanio.
Juristen argumentieren, dass das Tajani-Gesetz gegen den Grundsatz des Rückwirkungsverbots verstößt und dass Verwaltungsvorschriften die durch übergeordnete Gesetze garantierten Bürgerrechte nicht einschränken dürfen. Das Hauptargument lautet, dass das Gesetz nicht die rechtliche Befugnis besitzt, bereits bestehende Rechte aufzuheben.
Regierungsposition
Die italienische Regierung argumentiert ihrerseits, die neuen Regeln seien notwendig, um die steigende Zahl von Einbürgerungsanträgen zu regulieren. Laut offizieller Begründung müsse sichergestellt werden, dass eine tatsächliche Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem Land bestehe.
Verteidigungsargumente
Die Verteidigung argumentiert, dass das Tajani-Gesetz gegen die Artikel 2, 3 und 117 der italienischen Verfassung verstößt. Die Anwälte behaupten, das Gesetz führe zu einem automatischen und rückwirkenden Verlust erworbener Rechte und stehe im Widerspruch zu internationalen Verträgen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Vertrag über die Europäische Union.
Die Verteidigung argumentiert, dass das Tajani-Gesetz gegen drei zentrale Bestimmungen der italienischen Verfassung verstößt und damit Grundrechte und Strukturprinzipien des Rechtssystems beeinträchtigt.
Die Rechtslage veranlasste einen Richter in Turin, das ursprüngliche Verfahren auszusetzen und die Angelegenheit an das Verfassungsgericht zu verweisen.
In einem Interview mit Portal zum Italienismus, einer der Anwälte in dem Fall, Giovanni BonatoEr erläuterte den Fortschritt des Verfahrens. Er gab an, dass die ersten Schriftsätze im Oktober 2025 eingereicht wurden und die Erwiderungen bis zum 19. Februar 2026 einzureichen sind.
„Die Erwartungen sind gut, wir sind von unserer Verteidigung überzeugt, da die rückwirkende Anwendung des Dekrets völlig unverhältnismäßig und unvernünftig ist“, erklärte Bonato. „Sie verstößt gegen mehrere Verfassungsgrundsätze, Artikel 2, Artikel 3 und zahlreiche EU-Verordnungen.“

Anhörungstermin
Bonato teilte außerdem mit, dass die Anhörung weiterhin für den 11. März angesetzt ist. Der Termin bleibt bestehen, wenn… Satz aus Mantua (Bezüglich des Verfahrens zur Verleihung der Staatsbürgerschaft an Minderjährige, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes geboren wurden) für veröffentlicht in Amtsblatt In den kommenden Tagen. Laut seinen Angaben wird diese Veröffentlichung erwartet, hängt aber ausschließlich vom Gericht ab.
Wir können Neues nicht ausschließen Sätze„Wir werden sehen, was passiert, aber im Prinzip bleibt der Verhandlungstermin unverändert“, sagte der Anwalt.
Er hob außerdem hervor, dass der Gerichtshof in der Regel an früheren Entscheidungen festhält. Laut Bonato sollte das Urteil der Auslegung des Urteils Nr. 142 vom 31. Juli 2025 folgen, in dem die Staatsbürgerschaft durch Abstammung als ein mit der Geburt erworbenes Recht anerkannt wurde.
Mögliche Szenarien
Sollte das Verfassungsgericht den Erlass für verfassungswidrig erklären, müssten die bisherigen Kriterien für die Anerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung wieder in Kraft gesetzt werden.
„Das Gericht kann die Teile des Dekrets, die für Personen gelten, die vor Inkrafttreten der Regelung geboren wurden, für ungültig erklären. Damit kehrt aus rechtlicher Sicht alles zum Normalzustand zurück“, erklärte Bonato. „Die mütterliche Linie sollte weiterhin gerichtlich anerkannt werden, und die väterliche Linie kann beim Konsulat oder der Gemeinde festgestellt werden.“
Selbst im Falle einer möglichen Annullierung warnt der Anwalt, dass die Reorganisation der Konsulate Zeit in Anspruch nehmen könnte. Er schließt auch nicht aus, dass die Regierung eine neue, verfassungskonforme Verordnung erlässt.
„Nach einer Erklärung der Verfassungswidrigkeit ist es möglich, dass die Regierung eine andere Maßnahme ergreift. Sie könnte beispielsweise eine Frist von ein oder zwei Jahren einräumen, wie es in anderen Ländern geschehen ist“, erklärte Bonato.
Der Anwalt schloss mit der Feststellung, dass es angesichts des aktuellen politischen Klimas ratsam sei, Vorsicht walten zu lassen.
„Wir wissen, dass diese Regierung Menschen italienischer Abstammung nicht mag. Daher ist es bis zu einem Regierungswechsel ratsam, vorsichtig zu sein.“
Chronologie des Falles
| Datum | Veranstaltung |
|---|---|
| 28/03/2025 | Die Regierung legt das Tajani-Dekret vor. |
| 20/05/2025 | Das Parlament billigt das Gesetz Nr. 74/2025, das die Anerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft einschränkt. |
| 25/06/2025 | Ein Richter in Turin legt dem Verfassungsgericht eine Frage der Verfassungswidrigkeit vor. |
| 17/09/2025 | Die Entscheidung des Turiner Gerichts wird offiziell in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht. |
| 07/08/2025 | Vom Gericht gesetzte Frist für die Einreichung der schriftlichen Stellungnahmen der Parteien. |
| 12/02/2026 | Vom Gericht festgelegte Frist für die Einreichung von Erwiderungsschriftsätzen. |
| 11/03/2026 | Termin für die Anhörung des Falls durch das Verfassungsgericht festgelegt. |
| Anfang April | Voraussichtlicher Zeitrahmen für die Veröffentlichung der endgültigen Entscheidung. |












































Sonia Saracino
14. Januar 2026 um 16:59 Uhr
Ich bin seit 18 Jahren mit einem Italiener verheiratet. Ich hoffe, diese Ehe wird auch ein Segen sein; ich werde sehr glücklich sein. Vielen Dank!