Der Generalrat der Auslandsitaliener (CGIE) hat den dem italienischen Senat vorgelegten Gesetzentwurf DDL 1450/2025 abgelehnt, der den Zugang zu Italienische Staatsbürgerschaft jure sanguinis (durch Blut). Der Vorschlag schränkt weiter ein das Recht der im Ausland geborenen Nachkommen und hebt die Staatsbürgerschaft durch Heirat für Personen auf, die außerhalb Italiens leben.
In seiner am 4. August veröffentlichten Stellungnahme stuft der CGIE den Text als verfassungswidrig und diskriminierend ein. Der Rat ist der Ansicht, der Gesetzentwurf verletze „die Grundsätze der Gleichheit und des Rückwirkungsverbots“, indem er Rechte einschränke, die gerichtlich als unverjährbar anerkannt seien.
Was schlägt DDL 1450 vor?
DDL 8 wurde am 2025. April 1450 offiziell vorgestellt und von Minister Antonio Tajani unterzeichnet. Es wird derzeit vom Verfassungsausschuss des Senats geprüft und soll im kommenden September vorankommen.
Der Vorschlag bekräftigt die Leitlinien des Gesetzesdekrets 36/2025 (Tajani-Dekret) und führt neue Bestimmungen ein, die sich direkt auf Nachkommen, Ehegatten und Minderjährige im Ausland auswirken.
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Für Italiener, die außerhalb Italiens leben, ist AIRE obligatorisch.
MEHR INFORMATIONENZu den wichtigsten Neuerungen zählen:
- Ende der Staatsbürgerschaft durch Heirat für Einwohner außerhalb ItaliensDie Staatsbürgerschaft kann erst nach zwei Jahren legalen Aufenthalts auf italienischem Gebiet beantragt werden, wodurch die bisherige Regel einer dreijährigen Ehe im Ausland aufgehoben wird.
- Maximale Dauer von 48 Monaten zur Erledigung von Verwaltungsprozessen der Staatsbürgerschaft und 12 Monate für die Vollstreckung rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen, nach einem formellen Antrag des Interessenten. Mit anderen Worten, die Gemeinde hat 12 Monate Zeit, um die Transkription der Zeugnisse abzuschließen.
- Verlust der Staatsbürgerschaft aufgrund fehlender wirksamer Bindungen 25 Jahre lang mit Italien verbunden, gültig für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit. Für Personen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes geboren wurden, gilt der Verlust als vermutet, wenn die Geburtsurkunde nicht bis zum Alter von 25 Jahren in die italienischen Register eingetragen wird.
- Verbot der Verwendung von Zeugen oder Eiden als Beweismittel im Verfahren zur Anerkennung der Staatsbürgerschaft.
- Erhöhung der Konsulargebühren von 600 € bis 700 € für Anerkennungsanträge auf konsularischem Weg.
Der Text des Vorschlags betont außerdem, dass die Staatsbürgerschaft einen „konkreten Ausdruck der Zugehörigkeit zur nationalen Gemeinschaft“ darstellen müsse und das Modell der automatischen Übertragung durch Blutsbande überwunden werden müsse.
CGIE-Reaktion
Für die CGIE schließt DDL 1450 Tausende Nachkommen italienischer Staatsbürger vom Recht auf Staatsbürgerschaft aus und muss korrigiert werden, um rechtliche Verzerrungen zu vermeiden. In einer offiziellen Erklärung weist die Organisation darauf hin, dass der Vorschlag hält an den bereits im Gesetzesdekret 36/2025 enthaltenen Verfassungswidrigkeiten fest, insbesondere bei der Schaffung eines rückwirkenden Rahmens für die Anerkennung eines unverjährbaren Rechts.
„Der Gesetzentwurf 1450/2025 behält die bereits durch DL 36/2025 eingeführten Verfassungswidrigkeiten bei, insbesondere durch die Einführung einer Unterscheidung zwischen Inhabern gleicher genealogischer Anforderungen vor und nach dem 27. März 2025: die Einführung einer rückwirkenden Frist für ein unverjährbares Recht“, heißt es in der Stellungnahme.
In der Mitteilung wird auch das zentrale Argument der Regierung kritisiert, die Verschärfung der Regeln mit der Wahrung der nationalen Identität zu verknüpfen.
„Die Norm schützt die nationale Identität nicht, sondern bestraft sie bei denen, die sie in einer transnationalen Dimension erleben.“
Trotz seiner gegenteiligen Position befürwortet das CGIE eine Gesetzesreform, die partizipativ gestaltet ist und auf Dialog und Respekt für bereits etablierte Rechte basiert.
„Indem das CGIE eine negative Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf, jedoch eine positive Stellungnahme zu einem Reformprozess des Staatsbürgerschaftsrechts zum Ausdruck bringt, bleibt es im Rahmen seiner institutionellen Rolle für einen weiteren Dialog bereit“, heißt es abschließend in der Mitteilung.
Lesen Sie hier den vollständigen Hinweis: CGIE-Meinung
