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Staatsbürgerschaft

Gericht erkennt 31 italienischstämmigen Brasilianern die Staatsbürgerschaft zu und widerspricht Tajani-Dekret

Gericht in L'Aquila bestätigt italienische Staatsbürgerschaft ius sanguinis: Die Geschichte stellt das neue Gesetz in Frage.

Das L'Aquila-Urteil verleiht 31 Brasilianern die italienische Staatsbürgerschaft und stellt ein neues Gesetz in Frage
Das L'Aquila-Urteil verleiht 31 Italo-Brasilianern die italienische Staatsbürgerschaft und stellt ein neues Gesetz in Frage

In einer am Dienstag (22.) veröffentlichten Entscheidung Gericht von L'Aquilain der Region Abruzzen erkannte das Recht an, Italienische Staatsbürgerschaft jure sanguinis von 31 italienischstämmigen Brasilianern, darunter elf Minderjährige. Das Urteil von Richterin Elvira Buzzelli stellt einen bedeutenden Sieg gegen den restriktiven Geist des kürzlich in Kraft getretenen Tajani-Dekrets dar.

Obwohl das Verfahren auf Grundlage einer früheren Gesetzgebung eingeleitet wurde, bestätigt die Entscheidung eindeutig das vorherrschende Verständnis unter Verfassungsrechtlern: Italienische Staatsbürgerschaft es ist ein Recht subjektiv, dauerhaft und unverjährbar.

Gesetz, das nicht vorschreibt

Im Urteil hob der Richter hervor:

„Der Status eines Bürgers, der durch Abstammung, Geburt oder Einbürgerung, hat dauerhafte Auswirkungen während des gesamten Lebens des Einzelnen und kann nur freiwillig durch ausdrücklichen oder stillschweigenden Verzicht verloren gehen.“

„Lo status civitatis, una volta acquisito per discendenza, nascita or naturalizzazione, spiega effetti effetti permanenti for all the durata della vita del soggetto, que può loselo solo su base volontaria, ossia through rinuncia espressa o tacita.“

Und hinzugefügt:

„Der einmal erworbene Staatsbürgerschaftsstatus ist dauerhafter Natur, unverjährbar und kann jederzeit auf der Grundlage eines einfachen Geburtsnachweises als italienischer Staatsbürger beantragt werden.“

„Lo status di cittadino, una volta acquisito, ha naturala permanent, è unprescrittibile è è giustiziabile in no time on the based all the Beweise of the integral acquisitive fattispecie dalla nascita da cittadino Italiana.“

Solide dokumentarische Beweise

Die Antragsteller wiesen ihre Abstammung von einem 1875 in Capistrello (AQ) geborenen Italiener nach, der Anfang des XNUMX. Jahrhunderts nach Brasilien auswanderte. Das Urteil – auf das sich das Portal Italienismus hatte Zugriff – beschreibt die genealogische Linie im Detail und zeichnet auf:

„Die Antragsteller haben erstens nachgewiesen, dass der Vorfahre nie eingebürgert wurde und daher den Status eines italienischen Staatsbürgers an seine Nachkommen weitergegeben hat.“

Das Fehlen einer freiwilligen Einbürgerung – verbunden mit dem Fehlen eines formellen Verzichts – bestätigte die Kontinuität der rechtlichen Bindung zwischen den Generationen.

Doppelte Staatsbürgerschaft ist legitim

Einer der Hauptpunkte der Entscheidung ist die – durch das Tajani-Dekret gestützten – These, dass das Vorhandensein einer anderen Staatsbürgerschaft (in diesem Fall der brasilianischen) die Anerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft verhindern könnte.

Der Richter widerlegte diese Auslegung klar:

„Das im Ausland geborene uneheliche Kind eines italienischen Staatsbürgers verliert nicht das Recht auf Italienische Staatsbürgerschaft nur weil der Staat, in dem er geboren wurde, ihm zumindest ius soli, ihre eigene Nationalität.“

„Il figlio naturale nato all'estero da cittadino Italiana verliert nicht die italienische cittadinanza per il solo fatto che lo Stato in cui esso è nato gli abbia attribuito (iure soli) la propria cittadinanza.“

Dieses Verständnis ist nicht neu. Das Urteil erinnert daran, dass die italienische Rechtsprechung bereits in Entscheidungen vor dem Gesetz Nr. 555/1912 die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft anerkannte:

„… die damalige Rechtsprechung (Kassationsgericht von Neapel, Urteil vom 5. Oktober 1907, und Berufungsgericht von Casale, Urteil vom 15. April 1902) hatte bereits festgestellt, dass das im Ausland geborene uneheliche Kind eines italienischen Staatsbürgers nicht verliert die Italienische Staatsbürgerschaft einfach weil der Staat, in dem er geboren wurde, ihm zumindest ius soli, ihre eigene Staatsbürgerschaft. Mit anderen Worten, die Möglichkeit, dem Antragsteller eine doppelte Staatsbürgerschaft zu verleihen, war bereits durch das Prätorianersystem und sogar vor dem Gesetz Nr. 555/1912 zugelassen. „Dies ist beim gegenwärtigen Stand des Völkerrechts eine unvermeidliche Folge des Konzepts der Souveränität, das notwendigerweise die Merkmale der Autonomie und Unabhängigkeit jedes Staates innerhalb seines eigenen Territoriums beinhaltet“, fügte der Richter hinzu.

In seinem Urteil erkannte der Richter auch die Gültigkeit der doppelten Staatsbürgerschaft zwischen Brasilien und Italien an und argumentierte, dass die brasilianische Staatsangehörigkeit, die durch Geburt erworben wurde (ius soli), schließt das Recht nicht aus, Italienische Staatsbürgerschaft geerbt (ius sanguinis).

Dieser Punkt war besonders wichtig, da er der im Tajani-Dekret vertretenen Auslegung widersprach, die darauf abzielt, die Anerkennung der Staatsbürgerschaft in bestimmten Fällen einzuschränken.

Für Reginaldo Maia, von Gesegnete Staatsbürgerschaft, der die 31 Italienisch-Brasilianer, die von dem Urteil profitierten, beriet, bestätigt die Entscheidung die Übereinstimmung der Justiz mit den Bestimmungen der Verfassung:

„Dieses Urteil bekräftigt, was wir alle schon einmal betont haben: Das Recht auf die italienische Staatsbürgerschaft kann nicht durch politische Zweckmäßigkeit beeinflusst werden.“

Ihm zufolge ist die Staatsbürgerschaft ihrem Wesen nach ein unwiderruflicher Rechtszustand: „Der Versuch, sie durch politische Dekrete einzuschränken, ist eine Rechtsverzerrung, die im Rahmen des Verfassungssystems nicht aufrechterhalten werden kann.“

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