Turiner Richter gibt Antrag statt und überweist die Frage der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, das die Regeln zur italienischen Staatsbürgerschaft ändert, an das Verfassungsgericht.
Das italienische Verfassungsgericht schließt die Rechtspersönlichkeit von Nachkommen im Falle der Staatsbürgerschaft aus. Nur Parteien mit einer direkten Verbindung können eingreifen.