Der Kassationsgerichtshof in Rom, das höchste Gericht Italiens, hat entschieden, dass Klagen von im Ausland lebenden Personen auf Anerkennung der Staatsbürgerschaft aufgrund von Abstammung vor dem Gericht des Geburtsortes des italienischen Vorfahren eingereicht werden müssen.
Die Entscheidung ist enthalten in Satz Nr. 283/2026, veröffentlicht am 6. Januar 2026. Die Vereinbarung schließt die Möglichkeit aus, vor dem Gericht in Rom Klage auf Grundlage der Zuständigkeit der öffentlichen Verwaltung zu erheben.
Verständnis des Obersten Gerichtshofs
Der Fall untersuchte einen Zuständigkeitskonflikt, nachdem das Gericht in Rom die Anhörung eines Staatsbürgerschaftsantrags abgelehnt und den Fall an … verwiesen hatte. Gericht von Venedig.
Die Kläger, vertreten durch die Anwälte Giovanni Bonato und Riccardo de Simone, argumentierten, dass das Gericht in Rom als Alternative zum Gericht am Geburtsort des italienischen Vorfahren in Betracht gezogen werden sollte. Nach dieser Argumentation bestünde ein Konflikt zwischen den beiden Kriterien.
Das Gericht wies dieses Argument zurück.
Rechtsgrundlage
Die Entscheidung verweist auf Artikel 4 Absatz 5 des Gesetzesdekrets Nr. 13 von 2017 in der Fassung des Gesetzes Nr. 206 von 2021. Die Regelung legt fest, dass bei Wohnsitz des Antragstellers im Ausland die örtliche Gerichtsbarkeit die Geburtsgemeinde des Vaters, der Mutter oder des italienischen Vorfahren zu beachten hat.
Nach Ansicht des Gerichts stellt diese Regelung eine ausdrückliche Abweichung vom sogenannten „Foro erariale“ dar, das in Artikel 25 der italienischen Zivilprozessordnung vorgesehen ist.
Es wird davon ausgegangen, dass das rechtliche Kriterium klar, spezifisch und mit der alternativen Anwendung des Römischen Statuts unvereinbar ist.
Auswirkungen in der Praxis
Durch diese Entscheidung müssen Nachkommen von Italienern Klagen vor dem Gericht einreichen, das dem Geburtsort ihres Vorfahren in Italien entspricht.
Nachkommen von Auswanderern, die in der Region Venetien geboren wurden, müssen ihre Anträge in Venedig einreichen. Nachkommen von Toskanern müssen ihre Anträge beispielsweise in Florenz einreichen.
Die Zuständigkeit wurde als nicht anfechtbar erklärt.
Den vollständigen Satz finden Sie hier:










































COSMONAUT 2
22. Februar 2026 um 15:10 Uhr
Lasst uns Klage einreichen!!!
Zione
23. Februar 2026 um 13:23 Uhr
Was mir gefiel, war der Name des Kassationsgerichtshofs.