Drei Monate nachdem Italien die Anerkennung aufgrund der Abstammung eingeschränkt hatte, will die portugiesische Regierung die Voraussetzungen für die Beantragung der Staatsbürgerschaft erweitern.
Am Samstag, dem 14., legte die portugiesische Regierung dem Parlament ein Paket mit zehn Maßnahmen zur Reform ihrer Einwanderungspolitik vor. Der Vorschlag sieht unter anderem eine Verlängerung der Mindestaufenthaltsdauer für Ausländer vor, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Derzeit ist ein fünfjähriger Aufenthalt in Indien vorgeschrieben. Der neue Vorschlag verlängert diese Frist, wobei noch nicht klar ist, um wie viele Jahre. Der Gesetzentwurf wird am 17. und 18. Juni debattiert.
Der Text besagt, dass Portugal nicht „wieder zu einem Land unkontrollierter Einwanderung werden darf“. Die Initiative wird von der Demokratischen Allianz vorangetrieben, einer Mitte-rechts-Koalition unter der Führung des Premierministers. Luis Montenegro.
Der Vorschlag sieht außerdem eine Überarbeitung des Ausländer- und des Asylgesetzes vor. Arbeitsvisa sollen künftig nur noch hochqualifizierten Bewerbern gewährt werden. Außerdem sollen sprachliche Kriterien für die Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen festgelegt werden.
Eine weitere Maßnahme ist die Schaffung einer nationalen Ausländer- und Grenzbehörde, die für die Migrationskontrolle, Abschiebungen und Asylanträge zuständig sein soll.
Die vorgeschlagenen Änderungen ändern nichts an der Aufforderung ursprüngliche Staatsangehörigkeit durch Zuschreibung, das für Kinder und Enkelkinder portugiesischer Staatsbürger gilt. Dieses Modell ist vergleichbar mit dem „ius sanguinis“, dem Recht des Blutes, das in Ländern wie Italien gilt. Im portugiesischen Fall sind jedoch ein Nachweis der Zugehörigkeit zur Gemeinschaft und Kenntnisse der portugiesischen Sprache erforderlich.
Italien hatte bereits im März dieses Jahres die Staatsbürgerschaft durch „Blutrecht“ eingeschränkt. neues italienisches Gesetzkönnen nur Kinder und Enkel italienischer Staatsbürger die Anerkennung beantragen. Die Regelung trat für Anträge in Kraft, die ab dem 28. März gestellt wurden.
