Brasilianer ohne Wohnsitz in Italien unterliegen rechtlichen und bürokratischen Einschränkungen, selbst wenn sie einen Teil des Jahres im Land verbringen. Nach italienischem Recht gilt als Einwohner jeder, der sich während eines Geschäftsjahres mindestens 183 Tage im Land aufhält.
Wer dieses Kriterium nicht erfüllt, wird als Besucher behandelt. Selbst wenn sie Eigentum besitzen, haben Nicht-Einwohner nur eingeschränkten Zugang zu Dienstleistungen wie dem öffentlichen Gesundheitswesen, längeren Aufenthalten und dem Besitz eines Fahrzeugs.
Was ist für Nichtansässige in Italien erlaubt?
Auch ohne Aufenthaltserlaubnis ist es möglich, die Steuerkennzeichen, ein obligatorisches Dokument für Rechts-, Bank- und Immobiliengeschäfte. Es kann bei italienischen Konsulaten oder über einen lokalen Vertreter angefordert werden.
Es ist autorisiert Immobilien kaufen, solange das Herkunftsland des Ausländers den Italienern das gleiche Recht einräumt – ein Prinzip, das als GegenseitigkeitBürger der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums haben in dieser Hinsicht die gleichen Rechte wie Italiener.
Auch Nichtansässige können gemäß den Schengen-Regeln Immobilien für bis zu 90 Tage mieten. Allerdings verlangen Vermieter häufig ein Visum oder einen Nachweis über einen legalen Aufenthalt, der über den Touristenzeitraum hinausgeht.
Bankkonten sind ebenfalls zugänglich, allerdings in einem eingeschränkten Format. Die sog. Conti Internazionali haben weniger Funktionalität und erfordern mehr Dokumentation.
Eine Immobilienfinanzierung ist möglich, bedarf aber einer Vermittlung. spezialisierte Makler. Das Verfahren ist bürokratischer und strenger, insbesondere für Nicht-EU-Bürger.
Jeder, der im Land Eigentum besitzt oder Einkommen erzielt, ist verpflichtet, Steuern zu zahlen, wie zum Beispiel IMU (Kommunale Grundsteuer) und die TARI (Müllabfuhrgebühr), auch ohne Anwohner zu sein.

Beschränkungen für Nichtansässige
Nicht-EU-Bürger, in diesem Fall die Brasilianer, dürfen sich ohne Langzeitvisum nicht länger als 90 Tage pro Semester in Italien aufhalten. EU-Bürger müssen sich jedoch nach drei Monaten als Einwohner registrieren lassen.
Ohne Wohnsitz haben Ausländer aus Nicht-EU-Ländern keinen Anspruch auf Arbeit in ItalienBei Kurzaufenthalten werden lediglich Ferntätigkeiten geduldet, die maximal 5 % der Arbeitszeit bzw. des Entgelts ausmachen.
Eine weitere wichtige Einschränkung: Es ist nicht erlaubt sich beim öffentlichen Gesundheitssystem anmeldenBesucher aus EU-Ländern können die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für die Notfallversorgung. Die Briten wiederum haben die GHIC (Global Health Insurance Card). Trotzdem ist es am besten, eine private Versicherung abzuschließen.
Auch der Autokauf ist für Nichtansässige unerschwinglich. Für die Fahrzeugzulassung ist gesetzlich ein Wohnsitznachweis erforderlich. Fahrzeuge, sowohl neu als auch gebraucht.
