In der gemeinsamen Erklärung heißt es, dass die vom Parlament verabschiedete Regelung die historischen und kulturellen Werte missachtet. Italienische Staatsbürgerschaft.
Die Schweizer Komitees – Vertretungskomitees der Italiener im Ausland mit Sitz in Basel, Zürich, Genf, Tessin, Bern, Lausanne und San Gallo – haben sich entschieden gegen die neue italienische Gesetzgebung ausgesprochen, die die Regeln für die Anerkennung der Staatsbürgerschaft durch Abstammung ändert (jure sanguinis).
Die Position wurde am Mittwoch, dem 16. Juli, durch eine offizielle Mitteilung der Intercomites bekannt gegeben, unterzeichnet von Michele Scala, Koordinator im Land.
Laut der Agentur Aise konzentriert sich die Kritik insbesondere auf Artikel 3-bis des Gesetzes Nr. 74 von 2025, der kürzlich vom italienischen Parlament verabschiedet wurde. Der Text sieht strenge Beschränkungen für Kinder und Enkel von im Ausland lebenden Italienern vor, die Italienische Staatsbürgerschaft.
Den Ausschüssen zufolge wurde die Maßnahme ohne Dialog mit demokratischen Vertretern der Diaspora verabschiedet. Sie betrachten es als ein „ausgrenzendes, strafendes und potenziell verfassungswidriges Gesetz“, das historisch etablierte Rechte bedroht.
Die neue Regelung betrifft vor allem Menschen, die außerhalb Italiens geboren wurden. Sie bringt neue Verwaltungsanforderungen mit sich und schränkt die Anerkennung der Staatsbürgerschaft bei doppelter Staatsbürgerschaft ein. „Es ist eine Regelung, die die Bindung zu Italien schwächt, anstatt sie zu stärken“, heißt es in dem Dokument.
Die Ausschüsse warnen zudem vor möglichen Verstößen gegen italienische Verfassungsprinzipien wie Gleichheit (Artikel 3), Solidarität (Artikel 2) und demokratische Teilhabe (Artikel 9 und 18). Auch der Ausschluss von Vertretern der italienischen Gemeinschaft vom Gesetzgebungsprozess, wie den Ausschüssen selbst und dem CGIE (Generalrat der Auslandsitaliener), wurde scharf kritisiert.
„Die Millionen Italiener auf der ganzen Welt, die eine starke Verbindung zu ihrem Herkunftsland pflegen, können nicht als Bürger zweiter Klasse behandelt werden“, heißt es in dem Text.
Abschließend bekräftigen die Schweizer Komitees ihr Engagement für die Verteidigung der bürgerlichen, sozialen und kulturellen Rechte der italienischen Gemeinschaften im Ausland und für eine Staatsbürgerschaft, „die vereint, nicht trennt“.
