Der 66-jährige Geschäftsmann Giorgio Bortolo Oliva wurde zu einer Geldstrafe von 13,2 Euro (ca. 2.400 R$) verurteilt, nachdem er mit seinem Hubschrauber in 1.600 Metern Höhe auf einer Skipiste des Berges Cima del Grostè in den Brenta-Dolomiten gelandet war. Nach italienischem Recht sind Landungen in Gebieten über XNUMX Metern ohne Sondergenehmigung verboten.
Oliva kam wie kaum ein anderer im Skigebiet an: an einem sonnigen Tag in den Alpen stieg er aus seinem eigenen Hubschrauber. Die Ruhe, mit der er das Flugzeug abstellte und sich auf den Weg zu den Skipisten machte, überraschte sogar die Behörden, die kurz nach der unregelmäßigen Landung auf ihn zukamen.
Der Geschäftsmann erklärte gegenüber der Polizei, er habe keine Zeit und begründete die Wahl der Flugroute mit beruflichen Verpflichtungen. „Ich wollte nur ein bisschen Ski fahren“, sagte er, ohne eine Landeerlaubnis vorzuzeigen.
Olivas Flugerfahrung in Hochrisikogebieten liegt nicht erst seit Kurzem vor. Am 25. Oktober 2020 steuerte er einen anderen Hubschrauber auf dem Weg zu einem Skigebiet an der Schweizer Grenze, als das Flugzeug in einer Bergregion in der Nähe der Cime Bianche-Seen im Aostatal in fast 3 Metern Höhe abstürzte.
Im Herbst starb Alfredo Buda, ebenfalls aus Odolo in der Provinz Brescia. Oliva wurde wegen Totschlags angeklagt und bekannte sich am 1. Februar 2023 schuldig. Er wurde zu einer achtmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt, die vom Gericht zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Aosta ließen die Wetterbedingungen am Unglückstag keinen sicheren Flug zu. Dennoch beschloss der Geschäftsmann, seinen Weg fortzusetzen. Der neue Vorfall entfacht die Debatte über die Kontrolle von Privatflügen im Alpenraum und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften neu.
