Anträge auf Langzeitvisa für Italien, bekannt als „Typ-D“, erfordern jetzt Fingerabdrücke. Die seit dem 11. Januar 2025 in Kraft getretene Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit im Einwanderungssystem des Landes zu stärken.
Diese Art von Visum ist für Ausländer von außerhalb der Europäischen Union für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen gedacht und deckt Zwecke wie Arbeit, Studium, Familienzusammenführung, Ruhestand und Investitionen ab.
Die Anforderung gilt ausschließlich für neue Visumanträge, keine Auswirkung auf Erneuerungen von Aufenthaltserlaubnis.
Wie wird die neue Anforderung aussehen?
Bewerber müssen persönlich vor Ort erscheinen Konsulat nächstgelegener Italiener, der Fingerabdrücke abgeben kann. Kinder unter 12 Jahren sind von der Gebühr befreit. Biometrische Daten werden 59 Monate lang gespeichert, sodass der Vorgang während dieses Zeitraums nicht bei neuen Anfragen wiederholt werden kann.
Auswirkungen und Kritik
Einwanderungsexperten warnen, dass die neue Regelung die Bürokratie für Antragsteller erhöhen könnte. Darüber hinaus bestehen Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit der italienischen Konsulate, den zusätzlichen Bedarf zu decken, da es in vielen Büros bereits zu langen Wartezeiten kommt.
Die Ausweitung der Sicherheitsmaßnahmen erfolgt nach Berichten über die Ausnutzung des italienischen Einwanderungssystems durch kriminelle Netzwerke, darunter die Mafia. Im Jahr 2024 kündigte Premierministerin Giorgia Meloni Reformen zur Betrugsbekämpfung im Visasystem an, die darauf abzielen, Schlupflöcher für die irreguläre Einreise in das Land zu schließen.
Die Änderungen sind Teil eines im Oktober 2024 verabschiedeten Gesetzespakets, weitere Maßnahmen sind für 2025 geplant.