Die italienische Regierung kündigte an diesem Samstag (23) eine Lockerung der Einreisebestimmungen für Reisende aus Brasilien an, ohne jedoch Touristen zuzulassen.
Die neuen Regeln treten am 26. Oktober in Kraft und bleiben mindestens bis zum 15. Dezember in Kraft. Laut der vom Gesundheitsminister Roberto Speranza unterzeichneten Anordnung liegen Brasilien und Indien inzwischen auf Augenhöhe mit den meisten anderen Ländern außerhalb Europas.
Das bedeutet, dass ab dem 26. Oktober Italienische Staatsbürger dürfen nach Italien einreisen, Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Schengen-Raum die in den letzten 14 Tagen vor ihrer Ankunft durch Brasilien gereist sind.
Die gleiche Regelung gilt für Inhaber einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Italien und deren Familienangehörige; für Personen, die eine stabile emotionale Beziehung zu italienischen, EU- oder Schengen-Bürgern oder zu Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in Italien nachweisen; und für Sportler, Trainer, Kampfrichter und Journalisten von Sportwettkämpfen. Reisen sind auch aus beruflichen, gesundheitlichen, studienbedingten oder „absoluten Dringlichkeitsgründen“ gestattet.
Darüber hinaus müssen diese Personen ein Online-Formular zur Passagiersuche ausfüllen und beim Einsteigen das negative Ergebnis eines molekularen oder Antigentests auf Covid-19 vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft in Italien durchgeführt wurde.
Alem Disso, Es ist eine 10-tägige Isolation erforderlich an die im Online-Formular angegebene Adresse, die nur mit privaten Verkehrsmitteln erreichbar ist, einzureichen und sich am Ende der Quarantänezeit einem neuen Molekular- oder Antigentest zu unterziehen.
Die neuen Regeln erlauben Reisenden aus Brasilien weiterhin keine touristische Einreise.
Verbot
Die Einreise von Personen, die in den letzten 14 Tagen vor der Ankunft durch brasilianisches Staatsgebiet gereist sind, ist in Italien seit Juli 2020 verboten, allerdings gab es in den letzten Monaten einige Lockerungen.
Derzeit gibt es Ausnahmen aus studienbedingten Gründen; für Personen mit festem Wohnsitz in Italien; für Personen, deren Ehepartner oder minderjährige Kinder auf italienischem Boden wohnen; und für „Personen unter Bedingungen absoluter Notwendigkeit, die vom Gesundheitsministerium genehmigt wurden“.
Auch in diesen Fällen muss der Reisende ein negatives Ergebnis eines molekularen oder Antigentests vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde, sich nach der Ausschiffung in Italien einem neuen Test unterziehen, eine 10-tägige Quarantäne absolvieren und am Ende einen weiteren Test absolvieren Isolierung. . (Ansa).