Ein Streik im italienischen Luftfahrtsektor könnte am Mittwoch (18.) den Flugverkehr beeinträchtigen, insbesondere in Flughäfen in der Region Mailand und im Flugbetrieb easyJet.
Der Streik betrifft Flughafenangestellte und Kabinenpersonal. Die Mobilisierung wurde von den Gewerkschaften OST CUB Trasporti und USB Lavoro Privato bestätigt.
Wer wird betroffen sein
Kabinenpersonal easyJet Laut dem italienischen Verkehrsministerium beteiligen sie sich an einem vierstündigen Streik zwischen 13 und 17 Uhr.
Unterdessen haben die Mitarbeiter des Bodenpersonals, beispielsweise die Mitarbeiter beim Check-in und der Gepäckabfertigung, an drei Flughäfen einen 24-stündigen Streik begonnen.
Der Flughafen Mailand-Linate ist inbegriffen. Mailand Malpensa und Brescia Montichiari. Es wird erwartet, dass es Auswirkungen auf wesentliche operative Dienstleistungen geben wird.
Ursprünglich wollten sich auch die Mitarbeiter von ITA Airways beteiligen, doch nach einem Treffen am 6. März setzten sie den Streik aus.
Geschützte Zeitpläne
Auch während des Streiks garantiert das italienische Gesetz die Durchführung von Flügen in zwei Tageszeiten.
Die Schutzzeiten sind von 7:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Der Flugbetrieb muss während dieser Zeiträume aufrechterhalten werden.
Die italienische Zivilluftfahrtbehörde veröffentlicht normalerweise vor Streiks eine Liste der garantierten Flüge, doch zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung war diese Liste noch nicht veröffentlicht.
Fahrgastführung
Passagiere mit geplanten Reisen sollten ihren Flugstatus direkt bei der Fluggesellschaft überprüfen, bevor sie zum Flughafen fahren.
Es wird empfohlen, Aktualisierungen über offizielle Apps oder Websites des Unternehmens zu verfolgen.
Fahrgastrechte
Bei Flügen innerhalb der Europäischen Union haben betroffene Passagiere Anspruch auf eine Rückerstattung oder Umbuchung, wobei sie zwischen den beiden Optionen wählen können.
Dauert die Wartezeit auf einen neuen Flug länger als zwei Stunden, muss die Fluggesellschaft Unterstützung anbieten, beispielsweise in Form von Speisen und Getränken.
Bei Stornierungen in letzter Minute kann gemäß den europäischen Vorschriften auch eine Entschädigung fällig werden.




















































