A Urteil Nr. 142/2025 des italienischen Verfassungsgerichts, veröffentlicht an diesem Donnerstag (31), bestätigte nicht nur die Gültigkeit der Italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung (jure sanguinis) für Prozesse vor dem Tajani-Dekret, sondern legte auch solide rechtliche Grundlagen, die dem Prozess zur neuen Anfechtung des Gesetzes Nr. 74/2025, der zwischen Ende 2025 und Anfang 2026 stattfinden soll, direkt zugute kommen könnten.
Der Gerichtshof stellte fest, dass Versuche, die Anerkennung der Staatsbürgerschaft durch Blutsverwandtschaft aufgrund von Kriterien wie fehlender territorialer Bindung oder einer Bedrohung der Demokratie einzuschränken, unzulässig und unbegründet waren. Er bekräftigte zudem klar den ursprünglichen und dauerhaften Charakter der Abstammungsbindung als Grundlage für Italienische Staatsbürgerschaft:
„Der Status der Bürgerschaft auf dem Vaterland hat einen dauerhaften Charakter und ist in jedem Fall unveränderlich, und zwar auf Basis der einfachen Erwerbstätigkeit der italienischen Stadt.“
„Der auf dem Abstammungsband beruhende Staatsbürgerstatus ist dauerhaft und unverjährbar und kann jederzeit durch den einfachen Nachweis der Geburt eines Kindes eines italienischen Staatsbürgers anerkannt werden.“
Dieses Verständnis wird entscheidend sein für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des Law 74 / 2025, das die Anerkennung der Staatsbürgerschaft auf der Grundlage von Kriterien wie Generation und Wohnsitz in Italien einschränkt.
Das Gericht erinnerte daran, dass das Parlament über gesetzgeberische Autonomie verfügt, warnte jedoch vor den Grenzen dieser Handlungsweise:
„Konkurrieren Sie mit jedem einzelnen Gesetzgeber und seinen Vorgesetzten um den Erwerb des Status der Stadt, er muss sich an dieses Gericht wenden – als Maß für die nicht offensichtliche Zerstörung und Verbreitung – die Norm, die den Erwerb des Status der Stadt regelt, ohne dass die Hauptkosten entstehen.“
„Es ist Sache des Gesetzgebers, die Kriterien für den Erwerb des Staatsbürgerstatus festzulegen, aber es ist Sache dieses Gerichts, zu prüfen – angesichts des Fehlens einer offensichtlichen Unangemessenheit und Unverhältnismäßigkeit –, dass die Vorschriften zur Regelung der Staatsbürgerschaft nicht von den Verfassungsgrundsätzen abweichen.“
Gericht lehnte politische Einmischung ab
Ein weiterer wichtiger Punkt des Urteils war die Weigerung des Gerichts, eine gesetzgeberische Rolle zu übernehmen, und die Ablehnung von Anträgen auf Änderung der Regel durch gerichtliche Intervention:
„Was an diesem Gericht reichhaltig ist, ist ein äußerst komplexer manipulativer Eingriff, der ein größeres Ausmaß an Optionen erreichen kann, was zu einer größeren Qualifikation in der größeren Tiefe der Diskrepanz führt und der in der Kenntnis des Systems einschneidender ist.“
„Von diesem Gericht wird ein äußerst komplexer manipulativer Eingriff verlangt, der weitgehend auf Ermessensentscheidungen beruht und starke Auswirkungen auf das System hätte.“
Damit bekräftigte das Gericht die Legitimität der Staatsbürgerschaft durch Blut und die verfassungsrechtlichen Grenzen für künftige Gesetzesänderungen.
Der nächste Schritt: Urteil zum Gesetz 74/2025
Am 25. Juli nahm das Turiner Gericht einen neuen Antrag auf Analyse der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes 74 an, der von AGIS eingereicht wurde (Associazione Giuristi Iure Sanguinis) und von AUCI (Avvocati Uniti per la Cittadinanza Italiana)Die Klage wird in den kommenden Monaten vom Gericht geprüft.
Für Klagen, die vor dem 27. März 2025 eingereicht wurden, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.
Der Satz 142/2025 dient als Rechtsgrundlage für die neue Stufe: Er hebt das neue Gesetz nicht auf, stellt aber klar, dass auch künftige Kriterien die Grundsätze der italienischen Verfassung respektieren müssen.
