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Staatsbürgerschaft

Das Konsulat in Buenos Aires nimmt die Ernennungen zur italienischen Staatsbürgerschaft wieder auf

Offizielle Mitteilung bestätigt Wiederaufnahme der Dienste zur Anerkennung der Staatsbürgerschaft durch Blutsrecht.

Fassade des italienischen Konsulats in Buenos Aires, wo jedes Jahr Tausende von Einbürgerungsanträgen bearbeitet werden | Foto: Reproduktion
Fassade des italienischen Konsulats in Buenos Aires, wo jedes Jahr Tausende von Einbürgerungsanträgen bearbeitet werden | Foto: Reproduktion

Das italienische Konsulat in Buenos Aires gab am Freitag (4.) die Wiederaufnahme der Dienstleistungen zur Anerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung bekannt. jure sanguinis. Die Dienstleistungen wurden nach der Veröffentlichung des Gesetzesdekrets Nr. 36/2025 eingestellt, das neue Regeln für den Einbürgerungsprozess einführt.

Termine, die zwischen dem 31. März und dem 7. April abgesagt werden, werden nachgeholt. Neue Termine erhalten Antragsteller direkt vom Konsulat per E-Mail.

Die Wiederaufnahme der Dienste erfolgt mit der Normalisierung der Dienste, die aufgrund der Anpassung an die neue Gesetzgebung unterbrochen wurden. Die offizielle Erklärung wurde auf den Kanälen der diplomatischen Vertretung auf Italienisch und Spanisch veröffentlicht.

Der Zweck der Umplanung besteht darin, sicherzustellen, dass alle Anträge ohne Nachteile für die Antragsteller bearbeitet werden. Die vollständige Mitteilung ist auf der Website der italienischen Botschaft in Buenos Aires verfügbar.

O Italienismus überprüfte die Kanäle der italienischen Konsulate in Südamerika, einschließlich aller Einheiten in Brasilien. Bisher hat keine andere konsularische Vertretung die Wiederaufnahme des Betriebs bestätigt.

Am Montag (31.) hatten die italienischen Konsulate in Brasilien als Reaktion auf das Inkrafttreten des neuen Dekrets, das vom Parlament innerhalb von 60 Tagen noch in ein Gesetz umgewandelt werden muss, alle Termine abgesagt.

Auf dem Instagram-Profil des italienischen Konsulats in Buenos Aires veröffentlichte Mitteilung bestätigt die Wiederaufnahme der Dienstleistungen für die italienische Staatsbürgerschaft
Auf dem Instagram-Profil des italienischen Konsulats in Buenos Aires veröffentlichte Mitteilung bestätigt die Wiederaufnahme der Dienstleistungen für die italienische Staatsbürgerschaft

LESEN SIE DIE HINWEISE VOLLSTÄNDIG

WICHTIG: Wiederaufnahme der Planung für Anträge auf Anerkennung der Staatsbürgerschaft „iure sanguinis“ und Neuplanung der vom 31. März bis 7. April ausgesetzten Schichten

Wiederaufnahme der Ernennungen Staatsbürgerschaft_ITALIEN
Erscheinungsdatum: 4. April 2025 | Typ: Offizielle Erklärung

Als Ergebnis der Verabschiedung des Gesetzesdekrets Nr. 36/2025 durch den Ministerrat – derzeit in Kraft, dessen vollständiger Text unter folgendem Link eingesehen werden kann: www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2025/03/28/25G00049/sg Das Generalkonsulat hat alle Termine für die Einreichung von Anträgen auf Anerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung (iure sanguinis) sowie die Vergabe neuer Termine über das Portal "Prenot@mi" ausgesetzt.

Mit der Aufhebung der Aussetzung wird die Öffentlichkeit darüber informiert, dass die ursprünglich ab dem 8. April geplanten Termine bestätigt sind.

Bewerber, deren Termine während der Aussetzungsphase – also zwischen dem 31. März und dem 7. April (einschließlich) – vereinbart wurden, erhalten eine E-Mail mit Informationen zur Terminverschiebung auf einen Termin nach dem 13. April.


Über das Gesetzesdekret

Der italienische Ministerrat hat am Freitag, den 28., ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das die Kriterien für die Anerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft ändert. Der Vorschlag, bekannt als „Staatsbürgerschaftspaket“, wurde vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Internationale Zusammenarbeit (MAECI) erarbeitet.

Die neuen Regeln sind seit Mitternacht des 27. März mit sofortiger Wirkung in Kraft, müssen aber innerhalb von 60 Tagen vom Parlament in Kraft gesetzt werden.

Der Vorschlag sieht vor, dass nur diejenigen die italienische Staatsbürgerschaft beantragen können, deren Vater oder Großvater in Italien geboren wurde. Die Regelung gilt unabhängig vom Geburtsdatum des Antragstellers und hat keinen Einfluss auf bereits eingeleitete Verfahren.

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