Zu Beginn eines jeden Jahres breitet sich in den sozialen Medien eine Welle der Panik aus, die durch alarmierende Posts von „Beratern“ ausgelöst wird, die als böswillige Influencer getarnt sind und mögliche Änderungen der Gesetze andeuten Italienische Staatsbürgerschaft nach Abstammung.
Seit Inkrafttreten des Gesetz 91/1992, die die regelt Italienische Staatsbürgerschaft von jure sanguinis (Abstammung) sind Gerüchte über Änderungen und Einschränkungen zu einem ständigen Anlass zur Besorgnis für diejenigen geworden, die die Anerkennung ihrer Staatsbürgerschaft anstreben.
Die alljährliche Tradition dieser Gerüchte, die oft durch kontroverse und unverantwortliche Äußerungen italienischer Politiker angeheizt wird, löst bei den Nachkommen italienischer Einwanderer ein Klima der Besorgnis aus.
Warnungen, die Menschen dazu auffordern, vor möglichen Änderungen die Staatsbürgerschaft zu beantragen, erhöhen die Besorgnis und erzeugen einen Ansturm auf Dokumente und Prozesse.
Vorwürfe der Verfassungswidrigkeit und Anfechtung der Tradition
Einer der heftigsten Kritikpunkte an möglichen Änderungen des Staatsbürgerschaftsrechts ist der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit. Es wird argumentiert, dass die Einführung zusätzlicher Tests oder Anforderungen für die Anerkennung der Staatsbürgerschaft durch jure sanguinis gegen grundlegende und verfassungsrechtliche Grundsätze verstoßen würde.
Es sei daran erinnert, dass bisher kein europäisches Land Tests zur Feststellung der Anspruchsberechtigung von Nachkommen eingeführt hat.
Kritiker sehen in der vorgeschlagenen Einführung von Prüfungen wie Italienischkenntnissen oder Mindestaufenthaltsdauer ein potenzielles Hindernis für die italienische Tradition der Verleihung der Staatsbürgerschaft auf der Grundlage der Abstammung, ohne Auflagen, die als diskriminierend ausgelegt werden könnten.
Verfassungsrechtliche Herausforderungen und die Rolle der Stakeholder
Die Einhaltung der Verfassungsgrundsätze und Grundwerte der Italienischen Republik in Frage zu stellen ist unerlässlich, um einen respektvollen und wohlüberlegten Dialog darüber zu gewährleisten Italienische Staatsbürgerschaft.
Obwohl sich die Gerüchte hartnäckig halten, ist die Gesetz 91/1992 bleibt die einzige Rechtsgrundlage für die Staatsbürgerschaft jure sanguinis in Italien. Und das ist endgültig.